UMRÜSTUNG BIMSCH
BImSchV II droht Kamin-Besitzern: Am 31.12.2024 werden wieder viele stillgelegt
Durch die 1.Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV) ist vorgegeben, welche maximalen Abgaswerte ein Kamin heute haben darf. In der inzwischen 2. Stufe dieses Gesetzes wird festgeschrieben, wann welche Anlagen betroffen sind. Ende 2024 läuft die nächste Frist aus, ab der alle Kamine, die ein Errichtungsdatum zwischen 1995 und 2010 haben, nicht mehr zulässig sind und stillgelegt werden. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass die Umweltbelastung durch CO-Emissionen und Feinstaubbelastung bundes- und europaweit reduziert wird.
Nicht jeder Kamin muss gleich abgerissen werden, obwohl die Technik der neuen Geräte mit integrierten Filtersystemen eine solche Inves
tition sinnvoll erscheinen lässt. Denn was auf der einen Seite gut für die Umwelt ist, ist auf Dauer auch gut für Ihr Portemonnaie: Mit einem hohen Wirkungsgrad von bis zu 89 % bei einem Kaminofen der neuesten Generation ist natürlich auch der Brennstoffbedarf um einiges geringer.
Bei offenen Kaminen (und alten Kamin-Kassetten oder Heizeinsätzen) besteht die Möglichkeit, sie durch den Einbau einer individuellen Kamin-Kassette zu retten. Dazu kommen wir zu einem unverbindlichen Aufmaß von Kamin und Schornstein und machen davon Fotos. Mit diesen Informationen bekommt der Kaminbesitzer dann ein Angebot für ein „Rund-um-sorglos-Paket“, mit dem der Kamin auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und mit dem zuständigen Schornsteinfeger abgestimmt wird (Bild 1).
Bei Kachelöfen ist das Vorgehen etwas anders: Hier muss der im Kamin verbaute Heizeinsatz (meistens mit einem Nachheizregister ausgestattet) ausgetauscht werden. Im Rahmen eines Gesamt-Pakets wird er entsorgt, die Feuerschutzverkleidung und Verrohrung erneuert und ein neues Nachheizregister verbaut.
Bei Kaminöfen ist der Tausch am einfachsten: Auf Wunsch gibt es auch hier das Service-Paket mit Entsorgung des „alten“, ggfs. Anpassung der Rauchrohrführung/-Anschlüsse und Montage incl. fachgerechtem Anbrennen des neuen Kamins.
Wer also gefordert ist, seinen Kamin überholen zu lassen oder zu ersetzen, kann über die Hotline (oder hier) einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.